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Berufsbezogene Sprachförderung DeuFöV

Seit 2016 führen wir wieder Berufsbezogene Sprachkurse nach den Richtlinien des §45 DeuFöV durch:

 

Die Struktur der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung ist modular aufgebaut. 

Basismodule
Die Grundstruktur der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung stellen die sogenannten Basismodule dar. Es wird unterschieden zwischen drei Basismodulen: 

  • A2 auf B1
  • B1 auf B2
  • B2 auf C1
  • C1 auf C2

Jedes Basismodul ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richtet sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar. 

Ihre Lehrkraft hält Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Moduls gemeinsam mit Ihnen aus. Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat kann Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg sehr nützlich sein.

Wer kann teilnehmen? 

  • Sie müssen arbeitssuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Das heißt, Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen: 
    • Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt zur Zeit für die fünf Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
    • Bürgerinnen und Bürger der EU,
    • Deutsche mit Migrationshintergrund
    • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). 

Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und arbeitsuchend gemeldet sind, können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

 

Starttermine

Kurs Ziel B1 08.05.2023

in Bad Kreuznach

 

Kurs Ziel B2 - Online
22.05.2023

in Bad Kreuznach

virtuelle Klasse

 

Kurs Ziel C1 
22.05.2023

virtuelle Klasse

 

 

 

 

 

gefördert durch

und

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