KUNZ Institut

Berufsbezogene Sprachförderung DeuFöV


Seit 2016 führen wir wieder Berufsbezogene Sprachkurse nach den Richtlinien des §45 DeuFöV durch:

 

Die Struktur der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung ist modular aufgebaut. 

Basismodule:

  • A2 auf B1
  • B1 auf B2
  • B2 auf C1
  • C1 auf C2

Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung "Deutsch für den Beruf" - DTB ab.


Allgemeine Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld).
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss. 


Teilnahme als Beschäftigte

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.


Besondere Gruppen

Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, können an einem Spezialberufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen.


Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.


Teilnahmeberechtigung

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater. 


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